Das Gericht in Koblenz entschied am Dienstag, dass auch die Ausgestaltung des Beitrags für gewerbliche Betriebe nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. Geklagt hatte ein Straßenbauunternehmen aus Montabaur mit mehreren Niederlassungen. (AZ.: VGH B 35/12)
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Das Unternehmen sah sich außerdem durch die auferlegten Anzeige-, Auskunfts- und Nachweispflichten in seiner verfassungsrechtlich garantierten Handlungsfreiheit sowie in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Diesen Teil der Beschwerde wies das Gericht jedoch als unzulässig zurück.
Seit der Anfang 2013 erfolgten Umstellung der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag müssen Unternehmen nach Zahl der Filialen, der Mitarbeiter und der Kraftfahrzeuge gestaffelte Beiträge abführen: In der niedrigsten Kategorie, wenn neben dem Inhaber bis zu acht Personen beschäftigt sind, muss ein Drittel des Beitrags gezahlt werden. Am oberen Ende der Skala zahlen Betriebsstätten mit mehr als 20.000 Beschäftigten 180 Rundfunkbeiträge von 17,98 Euro monatlich.
Bei der Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags sei der Gesetzgeber berechtigt, "generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen" zu treffen, urteilte das Gericht. Pro Beschäftigtem liege der Rundfunkbeitrag, den Unternehmen zahlen müssten, zwischen 11 Cent und 5,99 Euro im Monat. Dies sei ein Bruchteil der Personalkosten. Verfassungsrechtlich sei eine Rücksichtnahme auf atypische Fälle nicht geboten. Allerdings müsse der Gesetzgeber bei extremen Härtefällen prüfen, ob hier eine Sonderregelung getroffen werden müsse. Diese Prüfung obliege jedoch den Verwaltungsgerichten.
Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof befasst sich derzeit mit dem Rundfunkbeitrag. Der Jurist Ermano Geuer hat in München eine sogenannte Popularklage eingereicht, weil er den Rundfunkbeitrag für nicht vereinbar mit der bayerischen Verfassung hält. Nach Ansicht des Juristen ist der Beitrag eine verdeckte Steuer. Die Drogeriekette Rossmann klagt ebenfalls in München gegen den Rundfunkbeitrag wegen "ungerechtfertigter Unterschiede" bei der Belastung von Unternehmen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird sein Urteil am Donnerstag verkünden.