"Die Länder können sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen", sagte der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz dem Evangelischen Pressedienst (epd). Eine Mietpreisbremse für bestimmte Gebiete zu verhängen, reiche nicht aus. Es müsse zeitgleich einen Maßnahmenplan für mehr Wohnungen geben.
Luczak verwies in diesem Zusammenhang auf die Ausweisung von Baulandflächen und die Abgabe von öffentlichen Grundstücken. "Es muss nicht immer der Investor den Zuschlag bekommen, der den höchsten Preis bietet", sagte der Rechtspolitiker. Das beste Mittel gegen steigende Mieten sei immer noch der Bau von neuen Wohnungen.
###mehr-artikel###
Mitte März hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) den Referentenentwurf für eine Mietpreisbremse zur Abstimmung an Ressorts, Länder und Verbände geschickt. Dem Entwurf zufolge soll die Miete bei Wiedervermietungen nur auf bis zu zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau erhöht werden dürfen. Das gilt für Gegenden, in denen die "Gefahr eines angespannten Wohnungsmarktes" besteht. Die Länder werden ermächtigt, diese Gebiete für höchstens fünf Jahre auszuweisen.
Luczak sprach sich für "objektive und nachprüfbare" Kriterien aus, wann ein Mietmarkt als angespannt gilt. "Es muss verfassungsrechtlich sauber nachgewiesen werden, wann tatsächlich Wohnungsknappheit herrscht", forderte der Berliner CDU-Politiker. Es handele sich bei der Regelung schließlich um einen gravierenden Eingriff in die Rechte der Eigentümer.
Luczak hält auch die zeitliche Geltung der Mietpreisbremse für problematisch. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, dass eine solche Regelung für bestimmte Gebiete nur für fünf Jahre möglich sein soll und nicht verlängert werden darf. Im Entwurf steht diese Begrenzung nicht. "Die Länder dürfen nicht die Möglichkeit haben, Kettenmietpreisbremsen zu erlassen", sagte Luczak. Für mehr Wohnungsbau bräuchten Investoren langfristige Planungssicherheit.
Bis Ende Mai werden die Stellungnahmen erwartet. Nach Beratungen im Kabinett, Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Dieser Zeitplan wird Luczak zufolge allerdings nicht zu halten sein. Der CDU-Politiker vermutet, dass frühestens im Sommer 2015 die Mietpreisbremse in Kraft treten kann.