Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz verhandelt über Rundfunkbeitrag

Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz verhandelt über Rundfunkbeitrag
Das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht in Koblenz verhandelt am Montag die Verfassungsbeschwerde eines Unternehmers gegen die gesetzliche Neuregelung der Rundfunkbeiträge.

Das Gericht soll darüber entscheiden, ob die gestaffelten Rundfunkbeiträge für Unternehmen gegen die Landesverfassung verstoßen. Es gehe zunächst darum, ob die vorliegende Verfassungsbeschwerde zulässig und begründet sei, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Zudem würden im Fall der Verfassungswidrigkeit der Rundfunkbeiträge Rechtsfolgen beraten. (AZ:VGH B 35/12)

###mehr-artikel###

Im November 2011 hatte der Mainzer Landtag dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt. Demnach wurde Anfang 2013 die bisherige Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Wie viel Geld Unternehmen zahlen müssen, hängt nach der neuen Regelung von der Zahl der Filialen, der Mitarbeiter und der Kraftfahrzeuge ab. So fallen je nach Anzahl der Beschäftigten gestaffelte Beiträge an: In der niedrigsten Kategorie, wenn neben dem Inhaber bis zu acht Personen beschäftigt sind, muss ein Drittel des Beitrags gezahlt werden. Am oberen Ende der Skala zahlen Betriebsstätten mit mehr als 20.000 Beschäftigten 180 Rundfunkbeiträge.

Vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgericht klagt ein gewerbliches Unternehmen mit mehreren Niederlassungen, das sich durch die auferlegten Anzeige-, Auskunfts- und Nachweispflichten in seiner verfassungsrechtlich garantierten Handlungsfreiheit sowie in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sieht. Nach Angaben der Richter muss unter anderem geklärt werden, warum die Beiträge für ein Unternehmen mit 4.800 Beschäftigten in vier Betriebsstätten vier Mal höher liegen, als wenn alle Mitarbeiter in einem Betrieb arbeiten.