"Das Gesetz wird natürlich Handlungsbedarf für uns bringen", sagte Schmidt im "Interview der Woche" des Deutschlandfunks. Denn die gesetzliche Regelung lege nicht fest, wie sich der Mindestlohn im Einzelnen bestimme.
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Offen sei etwa die Frage, ob Sonn- und Feiertagszuschläge im Mindestlohn von 8,50 Euro enthalten seien, erläuterte die Juristin. Auch wenn mit dem Bruttoentgelt bestimmte Überstunden mit abgegolten werden, sei unklar, ob dies zähle oder nicht. Nach den Worten der Gerichtspräsidentin kann der Gesetzgeber gar nicht alle Gehaltskomponenten durchschauen. "Da wird es eine ganze Fülle von Fragen geben." Das sei jedoch bei allen Gesetzen so.
Schmidt rechnet auch damit, dass die Gerichte sich mit den Ansprüchen von Praktikanten beschäftigen werden: "Sobald die Praktikanten der Auffassung sind, sie seien Arbeitnehmer, dann sind die Arbeitsgerichte für sie zuständig, und dann können wir aktiv werden auf entsprechende Lohnklagen hin."