"Dieser Gesetzentwurf ist sachlich und methodisch völlig verfehlt", sagte der stellvertretende Geschäftsführer der Organisation, Bernd Mesovic, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Entwurf berücksichtige nicht die vom Bundesverfassungsgericht und vom Europarecht formulierten Vorgaben für die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten.
Das Bundeskabinett beschäftigt sich an diesem Mittwoch mit dem Gesetz, mit dem die Länder Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollen. Asylbewerber aus diesen Ländern können dann leichter und schneller abgeschoben werden, weil ihre Anträge als "offensichtlich unbegründet" gelten. De Maizière reagiert damit auf eine steigende Zahl von Asylbewerbern aus den Balkanstaaten.
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Mesovic erklärte, als sicherer Herkunftsstaat könne ein Land nur dann eingestuft werden, wenn "mit größter Sorgfalt und Quellenkenntnis" erkannt wurde, dass politische Verfolgung oder erniedrigende und unmenschliche Behandlung nicht stattfinden. "Dazu muss man die menschenrechtlichen Fakten zur Kenntnis nehmen", sagte er. Im Gesetzentwurf sei dazu aber praktisch nichts zitiert. Es werde nur die Eigensicht der Bundesregierung wiedergegeben. "Nichtregierungsorganisationen oder der Menschenrechtsbeauftragte des Europarates, die sich dazu geäußert haben, wurden nicht herangezogen", kritisierte Mesovic.
Der Flüchtlingsexperte widersprach zudem der Argumentation de Maizières, der die Einstufung der Länder auch damit begründet hatte, dass Asylbewerber in der Regel nicht als Flüchtlinge anerkannt werden. "Das zuständige Bundesinnenministerium und das nachgeordnete Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben diese Fakten ja selbst geschaffen", sagte Mesovic.
Nachdem der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) seine Ansicht formuliert habe, die Flüchtlinge kämen nur aus wirtschaftlichen Gründen, seien die Anerkennungsquoten weiter gesunken. "Jetzt will man nur noch das Gesetz auf die Fakten draufsetzen", sagte Mesovic. Pro Asyl will nach eigenen Angaben noch an diesem Mittwoch ein selbst in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu dem Gesetzesvorhaben der großen Koalition veröffentlichen.