Wenn Eltern ihre Kinder am Strand fotografieren und die Bilder an die Verwandtschaft schicken, sei das auch künftig nicht strafbar, stellte Maas im Dienstag im ZDF-"Morgenmagzin" klar. Wenn die Bilder jedoch "entblößenden Charakter haben und unerlaubt gemacht werden", werde das in Zukunft strafrechtlich geahndet. Unter anderem hatten der Deutsche Richterbund und Journalistenorganisationen moniert, dass der im Gesetzentwurf verwendete Begriff "bloßstellende Bildaufnahme" zu unpräzise ist.
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"Alles das, was Kinder schützt, wollen wir auch strafrechtlich verfolgen", unterstrich der Minister. Neben dem Kampf gegen Kinderpornografie ziele das Gesetz darauf ab, den Schutz von Jugendlichen vor Cybermobbing zu verbessern. In den vergangenen Jahren habe es viele Fälle gegeben, bei denen Jugendliche durch die Verbreitung von Nacktbildern bis in den Selbstmord getrieben worden seien.
Maas unterstrich zugleich, dass Gesetzesverschärfungen im Kampf gegen Kinderpornografie kein Allheilmittel seien. Ebenso wichtig sei es, die Prävention zu stärken. Er hob das von der Berliner Charité initiierte Projekt "Kein Täter werden" hervor, das Pädophilen helfen soll, ihre Neigungen zu kontrollieren. In den kommenden zwei Jahren würden die Mittel für das Programm vervierfacht.