Aus Sicht von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat die geplante Änderung des Strafgesetzbuches bezüglich rassistisch motivierter Gewalt mehr als nur symbolischen Charakter. Künftig werde es eine "ausdrückliche Regelung geben, damit rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung stärker berücksichtigt werden können", sagte Maas der "Süddeutschen Zeitung" (Samstagsausgabe). Dadurch wolle er auch die Ermittlungsbehörden frühzeitig für derartige Taten sensibilisieren.
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Nach dem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" hat das Ministerium am Freitag den entsprechende Gesetzentwurf zur Abstimmung an die Bundesländer versandt. Maas setzt mit der Gesetzesinitiative einen Auftrag des Koalitionsvertrags um. "Nie wieder dürfen Polizei und Justiz blind" gegenüber Rassismus sein, sagte Maas.
Das Ministerium will dem Zeitungsbericht zufolge Paragraf 46 des Strafgesetzbuches ändern. Während bislang für die Strafzumessung allgemein vorgeschrieben ist, "die Beweggründe und die Ziele des Täters" sowie "die Gesinnung, die aus der Tat spricht" zu berücksichtigen, sollen Richter künftig "besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende" Motive des Täters beachten.
Kritiker des Vorhabens halten dies Ergänzung für überflüssig. Das Bundesjustizministerium schreibt laut "Süddeutscher Zeitung" in der Begründung für den Gesetzentwurf, man wolle durch die ausdrückliche Aufnahme rassistischer Beweggründe in den Katalog der Strafzumessungsumstände diese Motive "für die gerichtliche Strafzumessung noch stärker hervorheben".