Der frühere Professor für katholisches Kirchenrecht hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt und keine Kirchensteuern mehr bezahlt, wollte aber weiterhin Mitglied der katholischen Kirche bleiben. Es folgte ein Rechtsstreit zwischen dem Erzbistum Freiburg und Zapp, der 2012 Leipziger Bundesverwaltungsgericht endgültig entschieden wurde.
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Die Richter urteilten damals, dass ein Teilaustritt aus der katholischen Kirche nicht möglich sei und die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche an das Zahlen von Kirchensteuern gebunden bleibe. Zugleich stufte das Gericht die Austrittserklärung Zapps, die er mit dem Zusatz "Körperschaft öffentlichen Rechts" ergänzt hatte, als zulässig ein. Dies verbuchte Zapp wiederum als Teilsieg.
Zapp wurde 1939 im baden-württembergischen Säckingen geboren, er studierte Katholische Theologie in Freiburg und München. Seit 1983 ist er außerplanmäßiger Professor. Er arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Von 1998 bis zu seinem Ruhestand 2004 war er Professor an diesem Lehrstuhl. Er lebt in Staufen im Breisgau.