Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte am Freitag das Urteil des Amtsgerichtes Regensburg vom Januar vergangenen Jahres und verwarfen die Revision. Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, erklärten die Nürnberger Richter. Die Verurteilung von Bischof Williamson zu einer Geldstrafe werde damit nunmehr rechtskräftig, heißt es in dem Beschluss (1 OLG 2 Ss 2/14).
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Das Amtsgericht Regensburg hatte den früheren Bischof der erzkonservativen Pius-Brüderschaft im Januar 2013 wegen Volksverhetzung verurteilt und ihm eine Geldstrafe von 1.800 Euro auferlegt. In einem Ende 2008 nahe bei Regensburg aufgezeichneten Fernsehinterview mit einem schwedischen TV-Sender hatte Williamson den millionenfachen Mord an Juden durch die Nationalsozialisten geleugnet und die Existenz von Gaskammern bestritten. Seine Aussagen waren dann Anfang 2009 über das Internet verbreitet worden.
Die Anwälte des Bischofs wollen das Urteil auf grundsätzliche Probleme überprüfen lassen. Sie hatten zuvor bereits angekündigt, notfalls eine Verfassungsbeschwerde einreichen zu wollen. Die deutsche Justiz beschäftigt sich seit Jahren mit Fall des heute 74-jährigen Williamson, der wegen des Interviews mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Gerichtsentscheidungen hatte der Brite jedoch immer wieder angefochten, weil er nicht mit einer Verbreitung der Aussagen in Deutschland habe rechnen können. Die Leugnung des Holocaust steht in Schweden und Großbritannien anders als in Deutschland nicht unter Strafe.