ver.di und Diakonie verlangen Mindestlohn für Langzeitarbeitslose

ver.di und Diakonie verlangen Mindestlohn für Langzeitarbeitslose
Die Diakonie und die Gewerkschaft ver.di begrüßen die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns.

Damit werde dem Lohndumping endlich ein Ende gesetzt. "Warum Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten allerdings vom Mindestlohn ausgeschlossen werden sollen, ist nicht nachvollziehbar und nicht vertretbar", kritisierten Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik des evangelischen Wohlfahrtsverbandes, und Sylvia Bühler vom ver.di-Bundesvorstand am Freitag in Berlin auf ihrer gemeinsamen Tagung "Rückkehr des Sozialen in die Politik?". Diakonie und ver.di halten die geplante Regelung im Gesetzentwurf der Bundesregierung für falsch.

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"Es besteht die große Gefahr, dass Langzeitarbeitslose für sechs Monate zu Hungerlöhnen beschäftigt werden, um sie anschließend wieder nach Hause zu schicken. Dieser Drehtüreffekt ist programmiert. Diese hochproblematische Regelung wäre einmalig in Europa", betonte Bühler.

Die richtige Strategie zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit liege in der Förderung, Unterstützung und Qualifizierung von Arbeitslosen durch ausreichende und gute Angebote der aktiven Arbeitsmarktpolitik, nicht durch einen Ausschluss vom Mindestlohn, bekräftigte Loheide.

ver.di und Diakonie fordern, dass die Ausnahme vom Mindestlohn zulasten der Langzeitarbeitslosen zurückgenommen wird. Beide betonten zudem, dass ein flächendeckender Mindestlohn kein Instrument für die Lösung sozialer Probleme sei, ebenso wenig für die Bekämpfung von Armut. Der Mindestlohn ersetze nicht die erforderliche Stärkung der sozialen Sicherungssysteme.