Nachdem Gemeindeleitung und Opposition sich in den vergangenen knapp anderthalb Jahren nicht auf die Neubesetzung eines gemeinsamen Schiedsausschusses einigen konnten, hat sich jetzt das Schieds- und Verwaltungsgericht des Zentralrats für Deutschlands größte jüdische Gemeinde zuständig erklärt. Der Schiedsgerichtsvorsitzende Marc Grünbaum sagte der Wochenzeitung "Jüdische Allgemeine" (Ausgabe 10. April), das Gericht stehe damit für Anträge und Klagen aus der Gemeinde zur Verfügung.
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Die Opposition in der Berliner Gemeinde begrüßte die Entscheidung am Donnerstag als "wichtigen Schritt" und kündigte eine baldige Klage vor dem Schiedsgericht gegen die Ablehnung des Neuwahlbegehrens an. Auch der frühere Generalsekretär des Zentralrats der Juden, Stephan J. Kramer, will deswegen das Schieds- und Verwaltungsgericht anrufen.
Der Vorsitzende der Berliner Repräsentantenversammlung, Michael Rosenzweig, hatte im Februar eine Initiative zur Neuwahl des Gemeindeparlaments für gescheitert erklärt. Für Neuwahlen hatten sich 1.900 der 9.122 Gemeindemitglieder ausgesprochen. Rosenzweig zog die Unterschriftensammlung aber in Zweifel und verlangte eine erneute schriftliche Bestätigung der Voten, die aber scheiterte. Das Verfahren stieß auf heftige Kritik bei den Neuwahl-Initiatoren und soll jetzt vom Schiedsgericht als unabhängige Institution überprüft werden.