Faire und transparente Insolvenzverfahren würden überschuldeten Ländern - insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländern - den nötigen Spielraum für die Sanierung ihrer Finanzen geben.
###mehr-artikel###Wichtigstes Kriterium dafür sei, dass das Verfahren von einer unabhängigen Instanz bewertet und begleitet werde. Bisher seien in internationalen Gremien, die mögliche Umschuldungen oder Schuldenerlasse von Staaten bewerten und entscheiden, Institutionen wie der Internationale Währungsfonds oder der Pariser Club vertreten, die zugleich Gläubiger von hoch verschuldeten Staaten seien. "Das ist ineffizient, denn je nach Gutachten eines solchen Gremiums werden die jeweiligen Schulden höher oder geringer bewertet", sagte Kaiser.
Auch private Gläubiger sollen Schulden erlassen
Bei einem fairen Verfahren sollten zudem alle Forderungen - sowohl die der staatlichen als auch die der privaten Gläubiger - miteinbezogen werden. Bisher würden bei teilweisen Schuldenerlassen private Gläubiger oft nicht miteinbezogen. Sie hielten ihre milliardenhohen Forderung gegenüber den finanziell angeschlagenen Staaten weiter aufrecht.
Kaiser betonte, dass es allerdings auch den umgekehrten Fall gebe und private Gläubiger einen Teil der Schulden erlassen, staatliche Gläubiger jedoch nicht. So habe etwa die Bundesrepublik auf ihre Forderungen gegenüber Argentinien in voller Höhe bestanden, während private Gläubiger im Zuge eines Umschuldungsplans im Jahr 2002 auf rund 70 Prozent ihrer Forderungen verzichteten.
Am Entschuldungsbündnis "erlassjahr.de" beteiligen sich insgesamt rund 650 Organisationen aus dem kirchlichen, politischen und zivilgesellschaftlichen Bereich. Die Kindernothilfe ist einer der Mitbegründer der Plattform.