Ethikrat-Vorsitzende: Ärztliche Suizidhilfe in Ausnahmen zulassen

Ethikrat-Vorsitzende: Ärztliche Suizidhilfe in Ausnahmen zulassen
Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, hat sich für eine Zulassung ärztlich assistierter Sterbehilfe in Ausnahmefällen ausgesprochen. "Für die wenigen Menschen, deren Todeswunsch trotz aller Bemühungen beständig bleibt und die aufgrund von schwerem, nicht abwendbarem Leid ihrem Leben ein Ende setzen wollen, sollte der Arzt seinem Gewissen folgen dürfen", sagte Woopen dem Nachrichtenmagazin "Focus".

Dieser Arzt dürfe dafür "von der Bundesärztekammer nicht gescholten oder gar nach Landesberufsrecht bestraft werden".Bisher verbietet die Bundesärztekammer jede Hilfe zum Suizid. Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012, nach dem dieses Verbot nicht uneingeschränkt gelten kann, gibt es allerdings auch in der Ärzteschaft eine Diskussion darum.

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Woopen betonte, es sei ein Gebot der Moral und eine gesellschaftliche Pflicht, einen Todeswunsch nicht so schnell wie möglich zu erfüllen. "Wir sollten vielmehr den oft noch vorhandenen Lebenswillen ansprechen und die Menschen etwa mit den Möglichkeiten der modernen Schmerzbekämpfung achtsam begleiten", sagte die Leiterin des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin an der Universität Köln.   Deshalb sollten Palliativmedizin und Hospizarbeit in Deutschland deutlich gestärkt werden.

"Wenn der Arzt auf der Grundlage einer lang dauernden und guten Kenntnis des Patienten zu dem Schluss kommt, dass er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, ihm ein Mittel für den Suizid zu Verfügung zu stellen, dann sollte dies als existenzieller Ausnahmefall akzeptiert werden", ergänzte die Ethikrat-Vorsitzende. In diesen "sehr seltenen Fällen" dürfe "das Gesetz schweigen". Vereine, die Suizid "wie eine normale Dienstleistung anbieten", lehnte Woopen jedoch entschieden ab.

Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland nicht strafbar. Als solche gilt, wenn einem Patienten etwa todbringende Medikamente überlassen werden. Werden sie ihm verabreicht, wäre dies Tötung auf Verlangen. Sie steht in Deutschland unter Strafe. Der Deutsche Ethikrat ist ein unabhängiges Expertengremium verschiedener Wissenschaftsrichtungen, das die Regierung bei ethischen Fragen berät.