Doppelpass: Koalition einigt sich auf Gesetzentwurf

Doppelpass: Koalition einigt sich auf Gesetzentwurf
Nach mehrwöchigem Streit hat sich die große Koalition auf einen Gesetzentwurf zur doppelten Staatsangehörigkeit geeinigt. Wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Donnerstag mitteilten, sollen sich Migrantenkinder, die seit Geburt neben der deutschen die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern besitzen, demnach nicht mehr zwischen den Pässen entscheiden müssen, wenn sie mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben.

Der Entscheidungszwang fällt auch dann weg, wenn sie sechs Jahre in Deutschland die Schule besucht haben oder einen deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss haben.

###mehr-artikel###

Der Kompromiss setzt damit die Hürden wesentlich niedriger als ursprünglich von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vorgesehen, der eine Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Jahren oder einen deutschen Schulabschluss zur Bedingung machen wollte. Die SPD lehnte dies als zu bürokratisch ab.

De Maizière zufolge, in dessen Zuständigkeit das Gesetz fällt, sollen die bürokratischen Hürden nun niedrig gehalten werden, indem die Behörden beim 21. Geburtstag der Betroffenen von Amts wegen prüfen, ob die Bedingungen für den Doppelpass vorliegen. Nur in Zweifelsfällen müssen Betroffene entsprechende Nachweise vorlegen.

Gesetzentwurf nun schnell ins Kabinett

Den Ministern zufolge soll der Gesetzentwurf nun schnell ins Kabinett, um noch in diesem Jahr inkraft treten zu können. De Maizière bezeichnete den Entwurf als gut und praktikabel. Maas sagte, der Kompromiss setze den Koalitionsvertrag "vernünftig" in die Praxis um.

Die SPD hatte sich in den Koalitionsverhandlungen damit durchgesetzt, die sogenannte Optionspflicht für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder von Zuwanderern abzuschaffen. Nach dieser Regelung müssen sich Jugendliche bislang bis spätestens zum 23. Geburtstag entscheiden, welche Staatsbürgerschaft sie haben wollen, weil der Doppelpass im deutschen Staatsbürgerschaftsrecht grundsätzlich nicht erlaubt ist.