Wenn Flüchtlinge über Italien nach Deutschland einreisen, haben sie keinen Anspruch auf ein Asylverfahren in der Bundesrepublik, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Urteilsbegründung. "Weder das italienische Asylverfahren noch die Aufnahmebedingungen in Italien leiden an systemischen Mängeln, aufgrund derer ihnen dort eine menschenunwürdige Behandlung droht", erklärten die Richter. (AZ: 10 A 10656/13.OVG)
###mehr-artikel###
Dass Fürsorgeleistungen in Italien schlechter seien als in der Bundesrepublik begründe keinen Anspruch von Asylbewerbern, in Deutschland bleiben zu dürfen. Nach Auffassung des Gerichts kann auch nicht davon gesprochen werden, das in Italien das Asyl- und Aufnahmesystem faktisch außer Kraft gesetzt sei.
Geklagt hatte ein somalischer Staatsangehöriger, der zunächst in Italien einen Asylantrag gestellt hatte. Mit dem Verfahren wollte der Mann seine drohende Abschiebung wegen der dort herrschenden schlechten Bedingungen für Asylbewerber verhindern. In Italien sei er obdachlos und auch ansonsten sich selbst überlassen gewesen, gab er als Begründung an. Er habe weder Anspruch auf Unterkunft noch auf staatliche Sozialleistungen gehabt.
Keine "systemischen Mängel" im italienischen Asylsystem
Das Verwaltungsgericht Trier hatte die Klage des Mannes auf sachliche Prüfung seines Asylantrags in Deutschland abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Maßgeblich sei die Dublin-II-Verordnung, wonach Italien als Einreiseland für das Asylverfahren des Mannes zuständig sei.
###mehr-links###
Davon könne nur dann abgesehen werden, wenn die dortigen Aufnahmebedingungen "systemische Mängeln" aufwiesen und dem Asylbewerber eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohe. Nach Auswertung der von Gutachten, Auskünften sowie Berichten des Klägers kamen die Richten zum Schluss, dass dies in Italien nicht der Fall sei. Das italienische Asylsystem, das in den Jahren 2008 und 2011 mit der hohen Zahlen an Asylbewerben überfordert gewesen sei, leidet laut Oberverwaltungsgericht zwar immer noch an Mängeln, jedoch nicht an "systemischen Mängel".
Die Klage eines zweiten Somaliers gegen seine Abschiebung nach Italien ist noch nicht entschieden.