Streikverbot für verbeamtete Lehrer bestätigt

Streikverbot für verbeamtete Lehrer bestätigt
Kein Tarifkampf für Lehrer mit Beamtenstatus: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Streikverbot für die Pädagogen. Doch die rechtliche Grundlage muss nachgebessert werden.

Lehrer mit Beamtenstatus dürfen auch weiterhin nicht streiken. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig.  Geklagt hatte eine Lehrerin, die wegen der Teilnahme an mehreren Warnstreiks im Jahr 2009 eine Geldbuße von 1.500 Euro zahlen sollte. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Revisionsverfahren die Zulässigkeit der Disziplinarverfügung, senkte den Betrag jedoch auf 300 Euro. (BVerwG 2 C 1.13)

Verwaltungsgericht fordert Gesetzgeber zu Neuregelung auf

Mit dem Urteil ist die Diskussion über das beamtenrechtliche Streikverbot allerdings noch nicht abschließend geklärt: Die Leipziger Richter stellten einen Widerspruch zwischen deutschem Recht und einer Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) fest und forderten den Bundesgesetzgeber auf, die Kollision durch eine Neuregelung aufzulösen.

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Derzeit ist es Beamten nach einer Ableitung aus dem Grundgesetz nämlich grundsätzlich verboten, sich an Streiks zu beteiligen. Sie sind der besonderen Loyalität gegenüber ihrem Dienstherren verpflichtet, wozu der Verzicht auf Streiks gehört. Das gilt auch für jene Beamte, die nicht zum sogenannten engeren Bereich der Hoheitsverwaltung wie etwa Polizisten gehören, also keine hoheitsrechtlichen Aufgaben des Staates übernehmen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hingegen sieht im Zuge der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention ein grundsätzliches Recht der Staatsbediensteten auf Tarifverhandlungen über ihre Arbeitsbedingungen und ein daran anknüpfendes Streikrecht. Diese Rechte können nach Ansicht der europäischen Richter nur für Angehörige der Streitkräfte, der Polizei und der hoheitlichen Staatsverwaltung generell ausgeschlossen werden.

Da Deutschland verpflichtet ist, sich an die Menschenrechtskonvention zu halten, gibt es laut Bundesverwaltungsgericht derzeit einen "inhaltlichen Widerspruch" in der deutschen Rechtsordnung. Also muss der Gesetzgeber nun nachbessern, mit dem Urteil gilt "für die Übergangszeit" bis zu einer Auflösung des Konflikts mit EU-Recht jedoch weiterhin das Streikverbot.

"Beamte erster und zweiter Klasse darf es nicht geben"

Der Deutsche Beamtenbund begrüßte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. "Die bedeutende Rolle des Berufsbeamtentums als Garant für einen funktionierenden Staat" sei mit dem Urteil "abermals höchstrichterlich bestätigt" worden, sagte der Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt. Zugleich warnte er vor einer Trennung der Beamten in jene mit und ohne hoheitliche Aufgaben oder Streikrecht.

Ähnlich äußerte sich der Verband Bildung und Erziehung (VBE). "Beamte erster und zweiter Klasse darf es nicht geben", erklärte VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann. Zugleich forderte er die grundsätzliche Verbeamtung von Lehren an öffentlichen Schulen.