Dem im Grundgesetz verankerten Sonntagsschutz müsse mehr Geltung verschafft werden, forderten die vier Landeskirchen in den beiden Bundesländern am Donnerstag. Der Sonntag sollte in Berlin oder Bayern ebenso geschützt werden wie in Hessen oder Rheinland-Pfalz, unerstreichen die Kirchen anlässlich des internationalen Tages des freien Sonntags (3. März).
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Die Landeskirchen appellieren an Bundestag und Landesparlamente, die Sonntagsarbeit auf gesellschaftlich notwendige Bereiche wie in Krankenhäuser zu begrenzen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Bericht zum Sonntagsschutz zu erstellen: "Wenn das Grundgesetz den freien Sonntag unter Schutz stellt, müssen wir wissen, wie viele Menschen von Sonntagsarbeit betroffen sind."
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Seit der Zuständigkeit der Länder für die Ladenschlusszeiten durch die Förderalismus-Reform sei ein "Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen zur Sonntagsarbeit" entstanden, beklagen die Kirchen. So gebe es in Nordrhein-Westfalen maximal elf verkaufsoffene Sonntage, in Hessen vier und in Rheinland-Pfalz voraussichtlich acht. Hinzu kämen unterschiedliche Sonderregelungen für Kur-, Erholungs- und Wallfahrtsorte.
Der Internationale Tag des freien Sonntags geht den Angaben zufolge auf ein Edikt von Kaiser Konstantin zurück der am 3. März des Jahres 321 den Sonntag zum Feiertag erklärte. Er bezog sich dabei ausdrücklich auf die Zehn Gebote der Bibel, in denen ein arbeitsfreier Tag pro Woche für alle festgeschrieben ist.