Bislang hätten nur 5.000 Nichtversicherte per Schuldenerlass die Aufnahme in eine Krankenkasse genutzt, heißt es in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), der am Mittwoch in Hamburg veröffentlicht wurde. Die zum Jahresende abgelaufene Frist zur Entschuldung müsse verlängert werden. Andernfalls seien die Betroffenen dauerhaft von der Krankenversicherung ausgeschlossen.
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Seit 2007 besteht eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Menschen ohne Versicherungsschutz müssen in der Regel alle aufgelaufenen Beiträge einschließlich Zuschläge nachbezahlen, auch wenn sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Mit dem sogenannten Beitragsschuldengesetz, das zum 1. August 2013 in Kraft trat, wurde eine befristete Regelung zum Schuldenerlass getroffen. Die Frist lief Ende 2013 aus.
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Die Armutskonferenz sieht in der geringen Beteiligung einen Hinweis auf fehlende Informationen. "Viele Betroffene nutzen weder Zeitungen, noch Internet und die ansonsten selbstverständlichen Kommunikationswege", sagte Vize-Sprecherin Werena Rosenke. Notwendig sei eine bessere Informationsstrategie. "Die Frist muss dringend verlängert werden, sonst bleiben die Betroffenen auf ihren Beitragsschulden sitzen."