Damit können alle ehemaligen DDR-Heimkinder mit Zahlungen rechnen. Allerdings müssen sich die Betroffenen bis Ende September bei einer der zuständigen Stellen anmelden, um Leistungen beantragen zu können.
Der Fonds ist bereits ausgeschöpft, obwohl der größere Teil der Antragsteller noch keine Zusagen auf Leistungen erhalten hat. Nun wollen der Bund und die ostdeutschen Länder (mit Berlin), die den Fonds zu gleichen Anteilen finanzieren, ihre Mittel deutlich aufstocken. Insgesamt rechne man mit Ausgaben von 180 bis 200 Millionen Euro, sagte der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Ralf Kleindiek, nach dem Treffen.
Neue Frist für Anmeldung
Mit Blick auf die ehemaligen Heimkinder, die noch keinen Antrag gestellt haben, betonte Kleindiek, es reiche zunächst, sich zu melden. Der eigentliche Antrag könne später gestellt werden. Die Leistungen würden weiter wie bisher gewährt, versicherte Kleindiek. Das Verfahren solle vereinfacht werden. Pauschale Leistungen, wie sie der Bund ins Gespräch gebracht hatte, seien vom Tisch. Im Einzelfall können nach Kleindieks Angaben bis zu 10.000 Euro gewährt werden.
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Von dem Geld können die Betroffenen etwa Hilfsleistungen wie Therapien bezahlen, oder sie erhalten Sachleistungen, wenn sie sich in einer sozialen Notlage befinden. Anspruch haben alle, die zwischen 1949 und dem Ende der DDR in einem Heim waren und Folgeschäden davongetragen haben. Gelitten haben Kinder und Jugendliche besonders in den sogenannten Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen, die brutale Methoden anwendeten, um die Jugendlichen zu brechen und politisch umzuerziehen.
Außerdem können Ausgleichzahlungen für entgangenen Rentenbeträge beantragt werden. Das ist dann der Fall, wenn für die Jugendlichen keine Sozialbeiträge gezahlt worden sind, obwohl sie zur Arbeit verpflichtet wurden.
Bisher sind nach Kleindieks Angaben 3.500 Anträge ehemaliger Heimkinder bewilligt worden, weitere 10.000 befinden sich in der Bearbeitung. Mit der Frist bis zum September wollen Bund und Länder vor allem Planungssicherheit erreichen. Der Staatssekretär im thüringischen Familienministerium, Hartmut Schubert (SPD), sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), in diesem Jahr würden zunächst weitere 25 Millionen Euro benötigt. Noch sei offen, welchen Anteil der Bund und die jeweiligen Länder übernehmen, doch sei man sich einig, dass das Geld aufgebracht werde.
Schubert zeigte sich erleichtert. "Wir sind froh, dass es weitergeht." Für den einzelnen Antragsteller werde es keine Einschränkungen geben. Die Vereinbarung solle nun so schnell wie möglich unterzeichnet werden. Thüringen hatte die Frist zur Anmeldung ins Gespräch gebracht, auf die sich Bund und Länder nun auch verständigt haben. Die Leistungsvereinbarungen zwischen den Anlaufstellen und den Betroffenen müssen dann bis Mitte Juni 2016 abgeschlossen sein.
Neben dem Ost-Heimkinderfonds gibt es auch einen Fonds für ehemalige Heimkinder aus der früheren Bundesrepublik. Er umfasst den Zeitraum von 1945 bis 1975 und ist mit 120 Millionen Euro ausgestattet, die zu je einem Drittel vom Bund, den Ländern und den Kirchen finanziert werden, in deren Trägerschaft sich viele Heime befanden.