Urteil gegen Salafisten rechtskräftig

Urteil gegen Salafisten rechtskräftig
Die Verurteilung eines Salafisten zu sechs Jahren Gefängnis wegen Messerangriffen auf zwei Polizisten im Mai 2012 ist rechtskräftig. Der Islamist Murat K. habe seine Revision gegen das Urteil zurückgenommen, teilte das Landgericht Bonn am Dienstag mit.

Der in Eschwege geborene Türke hatte im Bonner Stadtteil Bad Godesberg bei Protestkundgebung zwei Beamte mit einer zehn Zentimeter langen Klinge verletzt. Ein dritter Beamter konnte seinem Angriff unverletzt entgehen. (AZ: 21 KLs 34/13)

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Das Landgericht Bonn verurteilte Murat K. im Oktober 2012 wegen Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu sechs Jahren Gefängnis. Im Revisionsverfahren betätigte der Bundesgerichtshof diese Verurteilung mit Ausnahme der Strafhöhe. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn musste daher über eine angemessene Strafe befinden. Sie erkannte am 20. Januar dieses Jahres ebenfalls auf eine sechsjährige Freiheitsstrafe.

Auch gegen dieses Urteil legte Murat K. zunächst Revision ein. Da er diese nun aber zurückzog, ist die Entscheidung rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Bonn muss entscheiden, ob der Salafist nach Verbüßung der Hälfte der Strafe in die Türkei abgeschoben wird.

Keine Reue

Bei einer Protestkundgebung radikaler Muslime gegen eine angemeldete Demonstration der rechtsextremen Splitterpartei "Pro NRW" im Mai 2012 in Bonn war es zu schweren Ausschreitungen gekommen. Salafisten griffen Polizisten an, nachdem aus den Reihen von "Pro NRW" eine Mohammed-Karikatur gezeigt worden war. Murat K. verletzte einen 35 Jahre alten Beamten und seine 30-jährige Kollegin mit gezielten Stichen am Oberschenkel.

Während des Prozesses zeigte der Täter keine Reue. Er begründete den Angriff auf die Beamten damit, dass der Islam Beleidigungen des Propheten Mohammed verbiete. Wer dagegen verstoße, verdiene den Tod. Da der deutsche Staat erlaube, die Karikaturen zu zeigen, sei es auch gerechtfertigt, seine Beamten zu verletzen.