In einem Rundschreiben an die 67 Dekanate teilte Oberkirchenrat Hans-Peter Hübner mit, dass "in erster Linie Inhaberschuldverschreibungen von Banken, Tages- und Termingelder sowie klassisches Sparverträge" abgeschlossen worden seien. Die Landeskirche reagierte mit der Erhebung auf das Finanzdebakel im Dekanat München. Mit hochriskanten Anleihen in Öko-Unternehmen hat das Dekanat 5,5 Millionen Euro verspekuliert, weitere 7,4 Millionen sind gefährdet.
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Zudem informierte Hübner über die Eckpunkte der neuen Anlagerichtlinien für Kirchengemeinden, die bis April beschlossen sein sollen. Rücklagen müssten demnach "in ständig handel- und liquidierbare Vermögensanlagen investiert werden". Diese müssten mit dem kirchlichen Auftrag vereinbar sein. "Spekulative Ansätze sind ausgeschlossen", unterstrich der Oberkirchenrat.
Alle vermögensrelevanten Maßnahmen müssten von zwei Personen unterzeichnet werden, Anordnung und Vollzug stellenmäßig und personell getrennt sein, schreibt Hübner, der im Landeskirchenamt die Abteilung Gemeinden und Kirchensteuern leitet. Bei einem Anlagevolumen von mehr als 500.000 Euro sollten Vermögensverwaltungsverträge mit Banken abgeschlossen werden.