Oberverwaltungsgericht verhandelt Abschiebungen nach Italien
Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz befasst sich am heutigen Freitag damit, ob es Flüchtlingen zugemutet werden kann, ihr Asylverfahren in Italien zu durchlaufen.
Zwei somalische Staatsangehörige wollen erreichen, dass sie wegen der dort herrschenden schlechten Bedingungen für Asylbewerber nicht nach Italien abgeschoben werden dürfen.
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Die beiden Männer hatten nach ihrer Flucht zunächst Bleiberecht in Italien erhalten. Weil sie dort nach eigenen Angaben obdachlos waren und keine Gesundheitsversorgung erhielten, reisten sie anschließend nach Deutschland weiter und stellten dort einen neuen Asylantrag. Die deutschen Behörden ordneten die Abschiebung der Männer nach Italien an. Ihre Klage dagegen hatte das Verwaltungsgericht Trier in erster Instanz abgelehnt.