Von Strafzuschlägen und Zinsen, die säumige Steuerzahler zusätzlich bezahlen müssen, bekommt die Kirche dagegen nichts, sagte der Sprecher der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Oliver Hoesch, am Freitag in Stuttgart dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Sprecher ergänzte, die Kirche profitiere nicht von Steuernachzahlungen - sie bekomme lediglich das Geld, das ihr vorenthalten worden sei.
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Die Kirchensteuer liegt in Bayern und Baden-Württemberg bei acht Prozent, in den übrigen Bundesländern bei neun Prozent der Einkommens-, Lohn- oder Kapitalertragsteuer. Bei Kapitalerträgen fallen Abgeltungsteuer und Kirchensteuer aber nur an, wenn die Erträge bei Alleinstehenden die Summe von 801 Euro und bei Verheirateten von 1.602 Euro überschreiten.
Ab 2015 soll es ein vereinfachtes Verfahren geben, bei dem Banken verschlüsselt Informationen über die Kirchenzugehörigkeit ihrer Kunden bekommen und die Kirchensteuer aus Kapitalerträgen dann automatisch abführen. Diesem Verfahren können die Kontoinhaber widersprechen und beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk registrieren lassen. In diesem Fall sind sie aber verpflichtet, ihre Kapitalerträge bei der Steuererklärung anzugeben.