Gericht verhandelt über Lebenskunde in NRW
Das Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt am heutigen Dienstag über eine mögliche Einführung des Schulfachs "Humanistische Lebenskunde" in Nordrhein-Westfalen.
Kläger ist der Humanistische Verband NRW, der die Einführung des Weltanschauungsunterrichts als ordentliches Lehrfach landesweit erzwingen will. In Brandenburg gibt es Lebenskunde seit dem Schuljahr 2007/2008 an den Schulen. Dort ist es ebenso wie der Religionsunterricht ein freiwilliges Angebot.
Die Einführung des Weltanschauungsunterrichts war von der früheren schwarz-gelben Landesregierung in NRW abgelehnt worden. Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied 2011 dagegen. Grundlagen des Schulfachs "Humanistische Lebenskunde" sind nach Angaben des Verbands Erkenntnisse über die Natur und die Gesellschaft. Der Humanistische Verband Deutschlands versteht sich als Interessenvertretung von "religionsfreien" Menschen.