Justizminister Bausback: Auch organisierte Sterbehilfe strafrechtlich ahnden

Justizminister Bausback: Auch organisierte Sterbehilfe strafrechtlich ahnden
Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) fordert die strafrechtliche Ahndung der gewerbsmäßigen und organisierten Sterbehilfe. Das hohe Gut der Selbstbestimmung der Menschen dürfe kein Feigenblatt dafür sein, alten oder schwer kranken Menschen das Sterben als "Dienstleistung und als vermeintlich einfachen und schnellen Ausweg anzubieten", sagte Bausback am Mittwoch in München. Deshalb müsse diesen Formen der Sterbehilfe mit den Mitteln des Strafrechts unmissverständlich entgegen getreten werden.

Die Debatte über Beihilfe zur Selbsttötung ist neu entflammt, nachdem Prominente öffentlich gefordert hatten, ein selbstbestimmtes Lebensende zu ermöglichen. Zuletzt plädierte der ehemalige MDR-Indentant Udo Reiter dafür. Scharf widersprochen hatte ihm der SPD-Politiker Franz Müntefering.

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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte sich in dieser Woche dafür ausgesprochen, jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Wer mit den Ängsten der Menschen vor dem Sterben Geschäfte machen wolle und sich für Hilfe zur Selbsttötung bezahlen lasse, handele "überaus verwerflich". Die Straffreiheit der Selbsttötung und des Suizidversuches zeige, dass es menschliche Dramen gebe, vor denen das Strafrecht zu Recht schweige. "Wer aber die Selbsttötung propagiert, als Ausdruck der Freiheit des Menschen geradezu verklärt, der versündigt sich an der Wertschätzung des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen", sagte der evangelische Unionspolitiker.

Das Verbot der "gewerbsmäßigen" Sterbehilfe sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, gehe aber nicht weit genug, argumentierte Justizminister Bausback. Denn die Gewerbsmäßigkeit von Sterbhilfe lasse sich häufig nur schwernachweisen und berge die Gefahr von Schlupflöchern. Deshalb müsse auch die "organisierte" Sterbehilfe ein Fall für den Staatsanwalt werden.