Kirchenrechtler: Berliner Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht "Ausreißer"

Kirchenrechtler: Berliner Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht "Ausreißer"
Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin gegen die Diakonie besteht für kirchliche Arbeitgeber aus Expertensicht kein Grund zur Beunruhigung. "Das Urteil ist aus meiner Sicht ein Ausreißer, zwar spektakulär, aber mit wenig Aussicht auf Erfolg in den nächsten Instanzen", sagte der Kirchenrechtler Hans Michael Heinig am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin.
07.01.2014
epd
Dominik Speck

Das Arbeitsgericht Berlin hatte das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung in erster Instanz wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Geklagt hatte eine konfessionslose Stellenbewerberin, die von dem Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen worden war. Die Richter sahen darin eine Benachteiligung aus Gründen der Religion.

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"Das Arbeitsgericht Berlin versucht mit dem Urteil einen Paradigmenwechsel einzuleiten", sagte Heinig. Es gehe weit über die übliche Interpretation der Gesetze hinaus, sagte der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD in Göttingen. Der Gesetzgeber habe signalisiert, an der bestehenden Praxis der Rechtsprechung festhalten zu wollen. Die sichert den Kirchen weitgehende Selbstbestimmungsrechte zu.

Noch Unklar, ob Berufung eingelegt wird

Ob das EKD-Werk Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichtes einlegen wird, war zunächst noch unklar. Die Berufung würde zunächst zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und dann weiter zum Bundesarbeitsgericht gehen.

"Ich sehe weder auf europäischer Ebene noch auf der Ebene der Bundesarbeitsgerichts den Willen, das kirchliche Selbstbestimmungsrecht auf dem Gebiet des Arbeitsrechts grundsätzlich in Frage zu stellen", sagte Heinig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe die Kirchen zwar verpflichtet, in Einzelfällen genauer hinzuschauen. "Im Berliner Fall ging es zwar nicht um eine Leitungsstelle, aber doch um eine Position mit besonderer Verantwortung", sagte der Jurist. In solchen Fällen sei es gerechtfertigt, die Mitgliedschaft in einer Kirche zu verlangen.