Zwar könne das von den Ländern angestrebte NPD-Verbot die rechtsextreme Szene weiter Schächen, weil die staatliche Parteienfinanzierung entfiele, sagte Rautenberg dem Evangelischen Pressedienst (epd). Es sei aber auch notwendig, "das zivilgesellschaftliche Engagement gegen den Rechtsextremismus weiter zu stärken, sich mit dem Rechtsextremismus weiter argumentativ auseinanderzusetzen und für unsere Demokratie zu werben".
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Wichtig sei etwa, dass die Bevölkerung rechtsextrem motiverte Straftaten anzeige. Polizei und Staatsanwaltschaften hätten häufig Probleme bei der Sicherung von Beweisen. "Straftaten können nur aufgeklärt werden, wenn die Strafverfolgungsbehörden sowohl von der Straftat als auch von Zeugen Kenntnis erhalten", sagte der Generalstaatsanwalt.
Rautenberg sprach sich zugleich erneut dafür aus, rassistische und fremdenfeindliche Tatmotive im Strafgesetzbuch als strafverschärfend zu werten. Zwar habe es dafür bisher im Bundestag keine Mehrheit gegeben, sagte der Generalstaatsanwalt: "Aber vielleicht wird dies nun der Fall sein."
Ein wichtiges Mittel gegen die rechtsextreme Szene seien auch klare Bewährungsauflagen für Straftäter, sagte Rautenberg. Ein großer Teil verurteilter rechtsextremer Straftäter sei einer Studie von 2007 zufolge rückfällig geworden. Eine wichtige Erkenntnis der Untersuchung sei gewesen, "dass den Tätern die Bewährungsauflage gemacht werden sollte, Kontakte zu früheren Gruppenmitgliedern zu meiden und die Bewährungshelfer schnellstmöglich tätig werden sollten".
Auch Aussteiger-Projekte seien wichtig, betonte Rautenberg: "Über die meisten Erfahrungen verfügt Exit-Deutschland, ein Projekt dessen Wichtigkeit leider unterschätzt wird." Die Aussteiger-Projekte hätten gezeigt, "dass man auch rechtsextremistische Gewalttäter nicht abschreiben darf".