Gröhe fordert klare Regelung zum Verbot von Suizidbeihilfe

Gröhe fordert klare Regelung zum Verbot von Suizidbeihilfe
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) strebt nach eigenen Worten ein klares Verbot organisierter Sterbehilfe an.

 "Ich wünsche mir, dass wir jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen", sagte der Minister der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagsausgabe). Wer mit den Ängsten der Menschen vor dem Sterben ein Geschäft machen wolle und sich für Hilfe zur Selbsttötung bezahlen lasse, handele "überaus verwerflich".

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Die Straffreiheit der Selbsttötung und damit auch ihres Versuches zeige, dass es menschliche Dramen gebe, vor denen das Strafrecht zu Recht schweige, erläuterte Gröhe. "Wer aber die Selbsttötung propagiert, als Ausdruck der Freiheit des Menschen geradezu verklärt, der versündigt sich an der Wertschätzung des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen", sagte der Gesundheitsminister.

Der CDU-Politiker hatte sich in der vergangenen Legislaturperiode wiederholt für ein Verbot jeglicher organisierter, sogenannter geschäftsmäßiger Sterbehilfe ausgesprochen. Die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legte aber einen Entwurf vor, der ausschließlich die auf Gewinn orientierte, erwerbsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellt. Dabei war strittig, ob Sterbehilfevereine, die sich über Mitgliedsbeiteräge tragen, überhaupt belangt werden könnten. Das Gesetz wurde nicht mehr abschließend im Bundestag verhandelt.

Wie der Suizid selbst steht die Beihilfe dazu nicht unter Strafe. Beihilfe zur Selbsttötung leistet jemand, wenn er einem Patienten ein tödliches Medikament überlässt. Verabreicht er es selbst, ist dies aktive Tötung auf Verlangen. Sie steht in Deutschland unter Strafe.