Bundesagentur für Arbeit für Ausnahmen beim Mindestlohn

Bundesagentur für Arbeit für Ausnahmen beim Mindestlohn
Auch die Bundesagentur für Arbeit macht sich für Ausnahmen beim Mindestlohn stark. "Wenn man jungen Leuten unter 18 einen Mindestlohn zahlen würde, dann könnte der Anreiz, eine Ausbildung zu machen, abnehmen", sagte BA-Vorstand Heinrich Alt dem "Darmstädter Echo" (Dienstagsausgabe). Eine solide Ausbildung sei aber entscheidend.

Für Ausnahmen bei bestimmten Gruppen hatten zuvor bereits Teile der Union und der Wirtschaft plädiert. Union und SPD hatten sich bei ihren Koalitionsverhandlungen auf die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 verständigt. Ab 2017 soll er "uneingeschränkt" gelten.

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Nach Ansicht von Alt wird der angepeilte Mindestlohn von 8.50 Euro vor allem für die sogenannten Aufstocker eine positive Wirkung  entfalten. "Es werden zumindest die rund 80.000 vollzeitbeschäftigten Singles aus der aufstockenden Leistung herauskommen", sagte der BA-Vorstand.

CSU-Chef Horst Seehofer hatte am Wochenende Ausnahmen beim vereinbarten Mindestlohn verlangt. Für Saisonarbeiter, Praktikanten oder Ehrenamtliche könne die Regelung nicht gelten. Auch bei der Beschäftigung von Rentnern solle eine Ausnahme gemacht werden. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) lehnt indes Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn ab.