OLG Köln: "Tagesschau"-App ist zulässig

OLG Köln: "Tagesschau"-App ist zulässig
Im Rechtsstreit mit Tageszeitungs-Verlagen über die "Tagesschau"-App hat die ARD in zweiter Instanz Recht bekommen. Das Oberlandesgericht Köln entschied am Freitag, dass die App für Smartphones als Teil des Telemedienkonzepts für "Tagesschau.de" ohne Einschränkungen zulässig sei. Die Klage der Verleger wurde abgewiesen. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils zulässig. Die Verleger kündigten an, dass sie Revision einlegen werden. (AZ: 6U 188/12)

Das Angebot "Tagesschau.de" sei nach einem Drei-Stufen-Test des NDR-Rundfunkrats im August 2010 durch die niedersächsische Staatskanzlei freigegeben worden und widerspreche daher nicht dem Rundfunkstaatsvertrag, urteilten die Richter. Sie seien als Wettbewerbsrichter an die rechtliche Bewertung durch den Drei-Stufen-Test gebunden.

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Bereits in der Verhandlung im November hatten die Richter erkennen lassen, dass die "Tagesschau"-App ihrer Einschätzung nach nur eine mobile Übertragungsform für Inhalte des Online-Angebots "Tagesschau.de" ist. Das Angebot sei im Drei-Stufen-Test auch darauf überprüft worden, ob es presseähnlich sei, teilte das Gericht mit. Dies sei aber "wegen des Einsatzes medientypischer Gestaltungselemente" wie Bewegtbilder sowie verschiedener Formen von Bild-, Text- und Tonkombinationen nicht der Fall.

Verlage: unlauterer Wettbewerb durch App

Mehrere Tageszeitungsverlage, darunter Axel Springer, die Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH und die Funke Mediengruppe (ehemals WAZ), werfen der ARD und dem NDR vor, mit der App trete der öffentlich-rechtliche Senderverbund in einen unlauteren Wettbewerb mit den kostenpflichtig angebotenen Apps der Verlage.

Das Landgericht Köln hatte in erster Instanz die "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 für unzulässig erklärt. Das Gericht hatte geurteilt, die App sei ein nicht-sendungsbezogenes presseähnliches Angebot, weil sie geeignet sei, "als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen oder Zeitschriften zu dienen". Die ARD und der NDR, der für die App verantwortlich ist, hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, bedauerte, dass die Richter in den eigentlichen wettbewerblichen Fragen nicht entschieden hätten. Wenn das Urteil Bestand hätte, "wären Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auf dem Gebiet der Telemedien nicht mehr durch Wettbewerbsgerichte überprüfbar", sagte er. "Sie wären wettbewerbsrechtlich tabu."

ARD-Vorsitzender begrüßte Entscheidung

Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor begrüßte die Entscheidung. Für die vielen Nutzer der "Tagesschau"-App sei das eine gute Nachricht, sagte er. Unabhängig davon sei er der Meinung, "dass Verlage und der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf Konfrontation setzen sollten, sondern auf Kooperation". Die Einladung der ARD an die Verlage zur Zusammenarbeit gelte nach wie vor.

Die "Tagesschau"-App für Smartphones und Tablet-Computer wurde im Dezember 2010 gestartet. Bis zum 19. Dezember wurde die App mehr als 6,7 Millionen Mal heruntergeladen.