Solche umstrittenen Meinungen müsse eine pluralistische und demokratischen Gesellschaft aushalten, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (AZ: 27510/08).
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Damit bekam Dogu Perincek, Vorsitzender der türkischen Arbeiterpartei, von den Straßburger Richtern recht. Der heute 71-Jährige hatte 2005 in der Schweiz auf mehreren Vorträgen einen Völkermord an den Armeniern im Ersten Weltkrieg im damaligen osmanischen Reich geleugnet. Der Genozid, der den Türken zur Last gelegt wird, sei eine "internationale Lüge".
Daraufhin hatte die Vereinigung "Schweiz-Armenien" Strafanzeige gestellt. Die Schweizer Gerichte verurteilten den Politiker zu einer Geldstrafe, da er gegen die Antirassismus-Strafnorm verstoßen habe. Er habe mit der Leugnung des Völkermordes eine "rassistische Tendenz" zum Ausdruck gebracht. Allerdings wurde auch betont, dass Perincek lediglich den Völkermord, nicht aber Massaker und Deportationen von Armeniern bestritten hatte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass sich Perincek auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung berufen kann. Das Andenken Verstorbener sei nicht verletzt worden, da der Politiker nicht die Tötung und Deportation vieler Armenier bestritten hat. Ob tatsächlich ein Völkermord begangen wurde, sei aber auch unter 190 Staaten weltweit strittig, entschied das Straßburger Gericht. Lediglich 20 Staaten gingen von einem Völkermord aus.
Die Straßburger Richter stellten jedoch auch klar, dass die Leugnung des Holocausts an den Juden durch das nationalsozialistische Regime dagegen sehr wohl unter Strafe gestellt werden könne. Hier würden klare historische Fakten verneint, die ein internationales Gericht bestätigt hat. Bei der Holocaust-Leugnung würden die Andenken an die Verstorbenen verunglimpft.