Die Parteien hätten eine entsprechende Reform des Mutterschutzgesetzes vereinbart, berichtet die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise. Derzeit greift der Mutterschutz nur bei Totgeburten von Kindern, die mehr als 500 Gramm wiegen, nicht aber bei Fehlgeburten unter 500 Gramm.
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"Der bisherige rechtliche Maßstab wird der menschlichen Katastrophe, ein Kind während der Schwangerschaft zu verlieren, in keiner Weise gerecht", sagte die geschäftsführende Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) der Zeitung. Hintergrund ist laut Bericht auch der aktuelle Fall einer Bremer Frau, die in der 20. Schwangerschaftswoche ihre noch nicht ganz 500 Gramm wiegende Tochter verlor und daraufhin die Kündigung erhielt.
Dem Bericht zufolge sollen auch weitere Vorschriften des Mutterschutzgesetzes überarbeitet werden. Dabei gehe es unter anderem um Schutzpflichten des Arbeitgebers und Beschäftigungsverbote für Schwangere bei möglicher Gefahr für die Mutter oder das Ungeborene.