Für den Staat sei dieser Grundsatz von Nutzen, da er bestimmte Aufgaben nicht übernehmen müsse, sagte Schneider am Dienstag in Erfurt. Stattdessen könne der Staat sich darauf beschränken, Wege zu suchen, um Selbsthilfe zu stärken. "Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Segen - für den Staat wie für die Kirchen", resümierte der Theologe. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität sollen größere Organisationen nicht Aufgaben an sich ziehen, die auch kleinere Gemeinschaften, Gruppen oder Einzelne übernehmen können.
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Vortrag zum Themenjahr "Reformation und Politik"
Schneider sprach in der Universität Erfurt über "Reformation und Politik: Vom Segen der Subsidiarität - Das Verhältnis von Religion und Politik als bleibende Gestaltungsaufgabe". Der Ratsvorsitzende konkretisierte dies am Beispiel des Sozialsektors. Danach sei es nicht staatliche Aufgabe, als "Krankenhaus-Manager" aufzutreten. Vielmehr sei der Staat gefragt, Träger zu finden, die nicht gegen die Interessen der Patienten handelten. Der Theologe hob auch den Grundsatz der fördernden Neutralität im Staat-Kirche-Verhältnis hervor. Dies befreie den Staat davon, selbst "Weltanschauungen" produzieren zu müssen, sagte der Theologe.
Für die Kirchen sieht Schneider den Nutzen des Subsidiaritätsprinzips darin, dass sie in der Gesellschaft ihre Dienste anbieten können. Auf diese Weise würden sie vor der Gefahr bewahrt, eine elitäre Gemeinschaft zu werden und sich in eine Nische zurückzuziehen, argumentierte Schneider. In der Lutherdekade, mit der Staat und Kirche auf das Reformationsjubiläum 2017 vorbereiten, steht jedes Jahr ein anderes Thema im Mittelpunkt. Das Themenjahr 2014, das am Reformationstag eröffnet wurde, ist dem Verhältnis von Reformation und Politik gewidmet.