Die Eltern aus der umstrittenen Sekte "Zwölf Stämme" in Mittelfranken erhalten das Sorgerecht für die meisten ihrer Kinder nicht zurück. Nach Misshandlungsvorwürfen hatten die Familiengerichte in Ansbach und im bayerisch-schwäbischen Nördlingen den Eltern Anfang September das Sorgerecht für die rund 40 in der Sekte lebenden Kinder entzogen. Dagegen hatten diese Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt. In einem erstem Prozess über neun Kinder wiesen die Richter nun die Beschwerde für sieben von den neun Kindern zurück. Nur die zwei jüngsten Kinder kommen zurück in die Obhut ihrer Eltern.
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Laut Oberlandesgericht ist der zuständige Familiensenat nach der Anhörung der Kinder, ihrer Eltern sowie von Vertretern des Jugendamtes überzeugt, dass "für die sieben älteren Kinder die gegenwärtige Gefahr einer körperlichen Züchtigung" weiterbesteht. Das Kindeswohl könne bis zu einer endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren nur durch den vorläufigen Entzug wesentlicher Teile des Sorgerechts hinreichend geschützt werden, hieß es. Dazu zähle vor allem das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die sieben größeren Kinder bleiben deshalb bei den Pflegeeltern.
Bei den beiden jüngsten, erst wenigen Monaten alten Kindern gebe es hingegen nicht genügend Anhaltspunkte dafür, dass ihnen auch bereits körperliche Bestrafungen drohen. Nur eine gegenwärtige Gefahr für das Kindeswohl rechtfertige aber Maßnahmen im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes. Deshalb habe das Oberlandesgericht für die jüngsten Kinder die Entscheidungen des Amtsgerichtes Ansbach aufgehoben.
Die Sekte "Zwölf Stämme" wurde in den 1970er Jahren von einer kleinen Gruppe in den USA gegründet. Sie ist nach den Zwölf Stämmen Israels benannt, die nach der hebräischen Bibel "Tanach" das von JHWH, wie Gott im "Tanach" genannt wird, erwählte Volk Israel bilden. Weltweit gibt es schätzungsweise 2.000 Mitglieder.