"Das Zauberwort, das der Koalitionsvertrag als Ziel formuliert, heißt 'bundesgesetzliche Grundlage'", sagte Stiftungskoordinator Timo Reinfrank am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Es gebe dann nicht mehr das Argument, dass Projekte nur "modellhaft", also nur für eine bestimmte Zeit gefördert werden könnten. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus bewertete die Koalitionspläne positiv: Es sei ein großer Schritt nach vorn "jenseits von Projektitis und Kurzatmigkeit", sagte Sprecher Christian Staffa.
Mehr Geld für Prävention
Beide Initiativen riefen die künftige Bundesregierung dazu auf, schnell zu handeln. Zahlreiche Projekte seien bereits zum Jahresanfang vom Auslaufen bedroht, sagte Reinfrank. Staffa, der Studienleiter für den Bereich Rechtsextremismus an der Evangelischen Akademie in Berlin ist, schlug für diese Projekte eine unbürokratische Übergangsfinanzierung vor.
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Vom Bund gefördert werden derzeit nur Projekte mit Modellcharakter. Damit ist die finanzielle Unterstützung zeitlich befristet. Reinfrank sagte, das Auslaufen der Förderung sei für Projekte in der Regel das Aus. "Eine Anschlussfinanzierung ist schwer hinzubekommen", sagte er.
Im Koalitionsvertrag steht, dass Programme gegen Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit "langfristig finanziell sichergestellt" und auf bundesgesetzliche Grundlage gestellt werden sollen. Die Haushaltsmittel sollen nach dem Willen von Union und SPD aufgestockt werden. Zudem steht im Vertrag, dass die Extremismusprävention gebündelt werden soll. Derzeit koordinieren drei Bundesministerien jeweils verschiedene Programme.
Im Passus verweisen Union und SPD auf die Empfehlungen im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses, der die Versäumnisse bei der Verfolgung des Terrortrios NSU aufdecken sollte. Die Morde der drei Rechtsterroristen brachten ein Umdenken bei der Förderung der Rechtsextremismusprävention.
Zukunft der Extremismusklausel ungewiss
Reinfrank hofft indes auch auf ein Umdenken an einer anderen Stelle. Es sei ein "positives Signal", dass die sogenannte Extremismusklausel, mit der Initiativen beim Förderbescheid ihre demokratische Grundhaltung per Unterschrift bezeugen müssen, nicht im Vertrag erwähnt wird. Dies sei ein Zeichen dafür, dass die Klausel bei einer Neuordnung der Programme nicht weiter verlangt werde, sagte er. Zahlreiche Initiativen hatten die vom Familienministerium eingeführte Klausel als "Gesinnungsschnüffelei" und "Generalverdacht" gegen Aktivisten abgelehnt.
Die Meinung zur Klausel geht aber nach wie vor bei Union und SPD auseinander. Aus der SPD, die gegen die Klausel ist, hieß es kürzlich, die Erklärung werde abgeschafft, sollte ein Vertreter der Sozialdemokraten das Bundesfamilienministerium führen. Der Ressortzuschnitt ist aber noch nicht bekannt. Aus der Union hieß es indes während der Verhandlungen, stehe die Klausel nicht im Vertrag, bedeute das ihren Erhalt.
Staffa, der mit der Bundesarbeitsgemeinschaft die Klausel ebenfalls ablehnt, kommt auch zu einer anderen Wertung als Reinfrank: "Leider findet sich keine Formulierung zur Abschaffung der Extremisklausel", sagte er. Sie zeuge von bleibendem staatlichen Misstrauen gegenüber der Zivilgesellschaft.