Bericht: Union will Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn ausnehmen

Bericht: Union will Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn ausnehmen
Der geplante gesetzliche Mindestlohn soll nach dem Willen der Union nicht für Langzeitarbeitslose mit Vermittlungsproblemen am Arbeitsmarkt gelten.

Ausgenommen werden sollten auch Rentner, Erntehelfer und Zeitungsausträger sowie Schüler und Praktikanten, die ihr Praktikum während der Schul- oder Studienzeit absolvieren, berichtet die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Dienstagsausgabe).

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Sie zitiert aus einem "ergänzenden Vorschlag" von CDU und CSU zum ersten Entwurf für einen Koalitionsvertrag mit der SPD.

Über die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns sind sich Union und SPD bereits einig. Gerungen wird aber noch darum, ab wann der Mindestlohn gelten soll und wie hoch er ist. Auch über Ausnahmen wird noch gestritten. Dem Bericht zufolge lehnt die SPD den Vorschlag der Union dazu bislang ab.