Das Land Hessen legte Revision gegen ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ein, nach dem die Landeserlaubnis für Sonntagsarbeit in Call-Centern, Brauereien, Bibliotheken und Videotheken rechtswidrig ist. Dies sagte ein VGH-Sprecher am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
###mehr-artikel###In dem Rechtsstreit geht es um die seit 2011 gültige Bedarfsgewerbeverordnung des Landes Hessen. Eine ähnliche Regelung gibt es in anderen Bundesländern. Gegen die hessische Verordnung hatten die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Dekanate der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau geklagt. Die Kasseler Richter entschieden am 12. September, dass die Verordnung in weiten Teilen ungültig sei (AZ: 8 C 1776/12.N). Wegen der "grundsätzlichern Bedeutung der Rechtssache" wurde Revision zugelassen.
Die umstrittene hessische Regelung erlaubt Sonntagsarbeit etwa in Call-Centern des Versandhandels, beim Online-Banking oder im Reisegewerbe. Zudem dürfen öffentliche und kirchliche Videotheken und Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen bis zu acht Stunden öffnen. Im Sommer ist Sonntagsarbeit in Brauereien, Getränkeunternehmen sowie Speiseeis-Betrieben erlaubt.
Über bundesgesetzlichen Rahmen hinaus?
Die Kasseler Richter kippten die Landesvorgaben mit Verweis auf das Grundrecht der Religionsfreiheit sowie das Gebot der Sonn- und Feiertagsruhe. Diese seien im Grundgesetz und der hessischen Landesverfassung verankert. Grundsätzliche Ausnahmen davon seien nur auf Grundlage eines Gesetzes zulässig oder in einem engen Rahmen per Verordnung. Der Verwaltungsgerichtshof argumentierte, die hessische Regelung sei weit über den bundesgesetzlichen Rahmen hinausgegangen.
In der Kasseler Verhandlung hatte sich der Vorsitzende Richter verwundert darüber gezeigt, dass es in anderen Bundesländern mit ähnlichen Verordnungen noch zu keiner Klage gegen diese gekommen sei. Er räumte ein, dass dem Land Hessen durch das neue Urteil ein Wettbewerbsnachteil entstehen könne.
Warten auf schriftliche Begründung
Ein VGH-Sprecher sagte dem epd, das Land habe Ende vergangener Woche gegen das Urteil Revision eingelegt. Nun müsse binnen eines Monats die schriftliche Begründung vorgelegt werden. Das zuständige hessische Sozialministerium war zunächst nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen.
Die Kirchen und ver.di hatten das Kasseler Urteil begrüßt. Ein umfassender Sonntagsschutz habe in dem Verfahren eine angemessene Rolle gespielt, argumentierten die Kirchen. Offensichtlich habe die Landesregierung mit der Verordnung ihre Kompetenzen weit überschritten, ergänzte die Gewerkschaft.