Bundesverwaltungsgericht verhandelt über gentechnikfreie Imkerei
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich am heutigen Donnerstag mit der Frage, ob ein Imker Anspruch auf gentechnikfreie Pollen hat.
Geklagt haben fünf Imker aus Bayern. Der Freistaat hatte ab 2003 zu Untersuchungszwecken Gen-Mais vom Hersteller Monsanto gepflanzt. Das Feld lag im Flugradius eines Bienenhauses.
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In der Vorinstanz hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zwar eine Beeinträchtigung anerkannt. Dennoch befanden die bayerischen Richter, dass ein Schutz des Imkers vor Gentechnikpflanzen unverhältnismäßig sei. Zudem sei der Anbau von Gen-Mais politisch gewollt.