In Belgien hatte ein 44-jähriger Mann, der mit den seelischen und körperlichen Folgen einer Geschlechtsumwandlung nicht fertig wurde, Sterbehilfe erhalten. Der Patient war als Frau geboren worden. Da er sich in seinem Körper niemals wohlfühlte, ließ er sich zwischen 2009 und 2012 das Geschlecht umwandeln.
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Hüppe sagte dem Nachrichtenmagazin "Focus": "Der Fall bestätigt das, wovor ich schon lange gewarnt habe: Wenn man beginnt, den Lebensschutz aufzuweichen, kommt man auf eine schiefe Bahn." Erst gehe es "um Töten auf Verlangen, dann um Töten ohne Verlangen". Es sei kein Zufall, dass diese Frage in einer älter werdenden Gesellschaft neu diskutiert werde, sagte Hüppe.
Hüppe dringt auf eine Verschärfung der deutschen Gesetze in der neuen Wahlperiode: "Bei uns fehlt ein klares gesetzliches Verbot der Anstiftung oder der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung, gerade auch für Ärzte." Deutschland drohe "eine Gesellschaft, die nicht mehr auf Hilfe und Solidarität setzt, sondern Druck ausübt, dem Leben ein Ende zusetzen". Der Behindertenbeauftragte zeigte sich sicher: "Wenn es ein Angebot für organisierte Sterbehilfe gibt, erhöht das die Nachfrage."
Belgien besitzt im internationalen Vergleich ausgesprochen liberale Gesetze über Euthanasie. Die aktive Sterbehilfe ist in dem Land erlaubt, zudem ist auch unerträgliche psychische Qual als Grund für Sterbehilfe zulässig.