NPD scheitert mit Eilantrag gegen Bundespräsident Gauck

NPD scheitert mit Eilantrag gegen Bundespräsident Gauck
Bundespräsident Joachim Gauck muss sich von der NPD nicht den Mund verbieten lassen. Die rechtsextreme Partei scheiterte am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit ihrem Eilantrag, Gauck solle Äußerungen zum Nachteil des NPD-Wahlkampfes unterlassen.

Hintergrund des Streits waren Aussagen des Bundespräsidenten Ende August in einer Gesprächsrunde vor Oberstufenschülern. Dabei hatte Gauck ausländerfeindliche Proteste gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf kritisiert und die Gegendemonstrationen begrüßt. Der Bundespräsident sagte konkret: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Dazu sind Sie alle aufgefordert."

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Die NPD fühlte sich angesprochen und fragte nach, ob sie mit den "Spinnern" gemeint sei. Der Bundespräsident erklärte, dass sich diese Frage bei "verständiger Würdigung der Medienbericht" von selbst beantworte. Daraufhin erhob die Partei eine Organklage und verlangte, dass der Bundespräsident künftig Äußerungen zum Nachteil der NPD während des Wahlkampfes unterlassen solle.

Doch das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht vorliegen (AZ: 2 BvE 4/13). Natürlich dürften Staatsorgane wie der Bundespräsident nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei in den Wahlkampf einwirken. Andernfalls  werde die "Gleichheit der Wettbewerbschancen" beeinträchtigt.

Die Äußerungen des Bundespräsidenten zeigten aber, "dass ihm diese  Gefährdungslage bewusst ist". Daher sei nicht zu erwarten, dass Gauck sich bis zur Bundestagswahl am 22. September 2013 zugunsten oder zulasten einer Partei äußern werde. In der Hauptsache wird der Zweite Senat erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.