Protestanten weiter gespalten über "Homo-Trauung"

Protestanten weiter gespalten über "Homo-Trauung"
Segnen oder trauen? Der Streit über den Umgang mit der Homosexualität führt in den Kirchen immer wieder zu Konflikten. Zurzeit wird in den evangelischen Landeskirchen über Segnung und Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paaren debattiert.

Das Thema Homosexualität bleibt für die Protestanten eine Zerreißprobe. Die Diskussion um spezielle Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare wird im kommenden Jahr auch das Kirchenparlament der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) beschäftigen.

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Wie Kirchensprecherin Heike Krohn am Dienstag mitteilte, will die Synode 2014 theologische und seelsorgerliche Fragen dazu diskutieren. Bislang gibt es in der Landeskirche keine speziellen Segnungsgottesdienste für homosexuelle Paare mit einer eigenen Liturgie.

Auch in der hannoverschen Landeskirche gibt es Bewegung beim Thema Homosexualität, das viele Jahre umstritten diskutiert wurde. Zurzeit arbeite die Kirchenleitung an einer Gottesdienst-Ordnung für Segnungsgottesdienste gleichgeschlechtlicher Paare, hatte Landesbischof Ralf Meister am Wochenende erklärt. Diese Liturgie werde sich aber von den traditionellen Traugottesdiensten für Mann und Frau unterscheiden.

Insgesamt tun sich die 20 evangelischen Landeskirchen schwer mit der Begleitung von homosexuellen Paaren im Gottesdienst. Regelungen zur Segnung homosexueller Partnerschaften sind höchst unterschiedlich. Vielfach hängt es vom Ortspfarrer ab, wie er mit dem Wunsch eines schwulen oder lesbischen Paares umgeht, das den Segen der Kirche erbittet.

Hessen am liberalsten

Hessen gilt hier am liberalsten. Im August stellte die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau eine eingetragene Lebenspartnerschaft erstmals der traditionellen kirchlichen Trauung gleich. In der Evangelischen Kirche im Rheinland sind Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare in verbindlichen Lebensgemeinschaften seit 2000 möglich. "Die Landeskirche ist zufrieden mit der aktuellen Regelung", sagte eine Sprecherin dem epd. Es heißt im Rheinland ausdrücklich "gottesdienstliche Begleitung", um diese von der Trauung deutlich zu unterscheiden.

In der Evangelischen Kirche von Westfalen gibt es eine liturgische Vorlage, wenn homosexuelle Paare kirchlich heiraten wollen. Diese Form der Andacht dürfe nicht mit einer Trauung verwechselt werden, sagte Sprecher Andreas Duderstedt. Nach dem Beschluss von 2003 soll es wegen fehlendem theologischen Konsens keine öffentlichen Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare geben. Es besteht aber die Möglichkeit einer seelsorgerlichen Begleitung.

Keine Einigkeit bei Adoptionsrecht

Die evangelische Nordkirche bereitet derzeit keine spezielle Gottesdienst-Ordnung für Segnungsgottesdienste gleichgeschlechtlicher Paare vor. Es gebe hierzu keine Planungen in der noch jungen Nordkirche, die Pfingsten 2012 gegründet wurde, sagte Oberkirchenrätin Johanne Hannemann in Kiel dem epd.

Auch zur umstrittenen Frage, ob homosexuelle Paare ein Adoptionsrecht für Kinder haben sollten, gehen die Meinungen auseinander. Nach einer epd-Umfrage in Niedersachsen und Bremen befürworten einige Bischöfe und leitende Repräsentanten ein solches Recht, andere dagegen sind skeptisch. Der hannoversche Landesbischof Meister hatte die Diskussion angestoßen. Er kann sich ein Adoptionsrecht vorstellen, wenn eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft durch "Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Verantwortung" geprägt ist. Der braunschweigische Landesbischof Friedrich Weber befürwortet ein solches Recht nur in Ausnahmefällen. Eine einheitliche Position der Landeskirchen gibt es in beiden Fragen nicht.