Geschäftsführung der Mitarbeiter KG beim "Spiegel" bleibt im Amt

Geschäftsführung der Mitarbeiter KG beim "Spiegel" bleibt im Amt
Die Geschäftsführung der Mitarbeiter KG beim "Spiegel" bleibt im Amt.

Bei einer außerordentlichen Versammlung der stillen Teilhaber am Montag habe es keine Rücktritte oder Abwahlanträge gegeben, sagte ein "Spiegel"-Sprecher am Dienstag dem epd. Die KG-Spitze war wegen der Entscheidung, den "Bild"-Journalisten Nikolaus Blome als neues Mitglied der Chefredaktion beim "Spiegel" zu akzeptieren, in die Kritik geraten. Die Mitarbeiter KG hält 50,5 Prozent am Verlag.

Blome soll am 1. Dezember als Hauptstadtbüroleiter beim "Spiegel" antreten. Zugleich wird er Mitglied der Chefredaktion, hat jedoch außerhalb des Berliner Büros keine Weisungsbefugnis. Der ursprüngliche Plan des neuen Chefredakteurs Wolfgang Büchner, Blome in das Amt eines zusätzlichen stellvertretenden Chefredakteurs zu hieven, war in der Redaktion auf massiven Widerstand gestoßen.

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Die Geschäftsführung der Mitarbeiter KG hatte Blome als stellvertretenden Chefredakteur abgelehnt. Allerdings hatte sie in Gesprächen mit der Verlagsgeschäftsführung bereits vor einigen Monaten angedeutet, einem Kompromiss mit Blome als Mitglied der Chefredaktion zuzustimmen. Über diesen Umstand informierte die KG-Spitze die Belegschaft jedoch erst am 28. August, eine Woche nach der offiziellen Verkündung der Personalie Blome. Dieses Kommunikationsverhalten wurde intern kritisiert.

Die KG-Spitze war im Frühjahr für eine dreijährige Amtszeit gewählt worden. Derzeit vertreten Gunther Latsch, Reporter im Deutschland-Ressort, und Marianne Wellershoff, leitende Redakteurin der Beilage "Kultur-Spiegel", die Redaktion in der KG-Geschäftsführung. Für den Verlag sitzen Thomas Hass (Vertrieb) und Rainer Buss (Controlling) in dem Gremium. Die Dokumentation wird von Anne-Sophie Fröhlich vertreten.

Weitere Gesellschafter des "Spiegels" sind der Hamburger Verlag Gruner + Jahr, der 25,5 Prozent der Anteile besitzt, und die Erben des Magazingründers Rudolf Augstein, die 24 Prozent halten. In allen wichtigen Fragen, etwa bei der Besetzung von Führungspositionen, muss laut Gesellschaftervertrag eine Mehrheit von 76 Prozent unter den Eigentümern erreicht werden.