Ulla Schmidt, Aufsichtsratsmitglied der "Aktion Mensch", sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag, die Länder müssten deshalb Einschränkungen beim Losverkauf wieder zurücknehmen. Die Länder haben den Verkauf von Geschenk-Losen im Internet und den Vertrieb von Losgutscheinen im Einzelhandel wegen der Suchtgefahr verboten.
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Durch die Regulierungen der Länder drohen der Organisation sinkende Einnahmen. Bereits im Juli hatte sie daher beim Verwaltungsgericht Mainz Klage gegen das seit Anfang des Jahres geltende Online-Verkaufsverbot für Geschenk-Lose eingereicht. Die "Aktion Mensch" fördert mit den Lotterie-Einnahmen Projekte der Behindertenhilfe und der Jugendhilfe.
Onlinelose große Gefahr für Jugendliche und Spielsüchtige
Das zuständige Glücksspielkollegium, in dem Beamte aller Bundesländer sitzen, begründete das Vertriebsverbot für Geschenk-Lose im Internet auf epd-Anfrage mit Jugendschutz und Suchtprävention. Online angebotene Glücksspiele stellten eine große Gefahr für Jugendliche und Personen mit problematischem Spielverhalten dar. Das gelte ausdrücklich auch für Soziallotterien.