Sonn- und Feiertage seien wichtig für den Zusammenhalt einer Gesellschaft, sagte die stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf in Darmstadt. Familien litten zunehmend unter flexiblen Arbeitszeiten und fänden immer weniger Zeit füreinander. Der VGH hatte am Donnerstag wesentliche Bestimmungen der von der hessischen Landesregierung 2011 erlassenen Bedarfsgewerbeverordnung für unwirksam erklärt.
Die Richter gaben einer Klage der evangelischen Dekanate Darmstadt-Stadt und Vorderer Odenwald sowie der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di statt. Nach dem Urteil ist Sonntagsarbeit in hessischen Call-Centern, Bibliotheken, Videotheken, Getränkebetrieben, Eisfabriken und Wettbüros rechtswidrig. Die Richter erklärten in ihrer Urteilsbegründung, das Land Hessen habe nicht die Befugnis gehabt, derart tiefgreifende Ausnahmen vom Gebot der Sonn- und Feiertagsruhe zu verordnen.
Hessisches Sozialministerium prüft Revision
Die Richter verwiesen zudem auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei Eingriffen in Grundrechte der Gesetzgeber selbst alle Grundentscheidungen treffen müsse und diese nicht der Exekutive überlassen dürfe. Das hessische Sozialministerium sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Wir werden nun sehr genau prüfen, ob wir gegen das Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen werden." Gegen das Urteil wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. (AZ: 8 C 1776/12.N)