Die Täter fanden keine Gnade: Ein Sondergericht in Neu-Delhi hat am Freitag alle vier Angeklagten wegen der Vergewaltigung und Ermordung einer 23-jährigen Studentin zum Tod am Galgen verurteilt. Die Männer hatten im Dezember 2012 die junge Frau in einem Bus auf brutale Weise vergewaltigt und mit Eisenstangen gefoltert. Sie starb zwei Wochen später an schweren inneren Verletzungen. Die Urteile stießen in Indien weitgehend auf Genugtuung. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International reagierte mit Kritik.
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Die Richter folgten bei der Verhängung des Strafmaßes der Forderung der Staatsanwaltschaft, die die Todesstrafe verlangte hatte. Indien sieht für besonders grausame Verbrechen die Hinrichtung durch Erhängen vor. Bereits am Dienstag hatte das Sondergericht im Stadtviertel Saket die vier Angeklagten in allen Punkten schuldig gesprochen. Der Mord an der jungen Frau sei kaltblütig und berechnend gewesen, erklärten die Richter.
Einspruch und Gnadengesuch möglich
Die Todesurteile bedürfen der Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Verurteilten können dagegen Einspruch beim Obersten Gericht einlegen und ein Gnadengesuch beim indischen Präsidenten stellen.
In Indien gab es unterdessen viele positive Reaktionen. Der Vater der ermordeten Studentin erklärte, er sei glücklich über die Urteile. Die Sozialaktivistin Kiran Bedi twitterte: "Danke, Richter. Ihr haltet den Glauben an den Rechtsstaat aufrecht."
Amnesty International widersprach. "Diese Todesurteile werden nicht dazu beitragen, Gewalt gegen Frauen in Indien zu bekämpfen", erklärte Verena Harpe von der deutschen Sektion der Menschenrechtsorganisation. Die Polizei müsse stattdessen dazu bewegt werden, "Fälle von Gewalt gegen Frauen überhaupt aufzunehmen". Zudem müssten die Täter konsequent bestraft werden. Dies passiere nach wie vor viel zu selten.
Bislang Todesurteile nur bei Terroristen vollstreckt
Ein weiterer Angeklagter war zuvor von einem Jugendgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er war zur Tatzeit noch minderjährig. Dieses Urteil hatte Unmut und Kritik nach sich gezogen. Nach indischem Strafrecht kann ein Minderjähriger zu maximal drei Jahren Jugendhaft verurteilt werden. Ein sechster Täter wurde vor einigen Wochen erhängt im Untersuchungsgefängnis in Neu-Delhi aufgefunden.
Indien hat in den vergangenen Jahren lediglich bei Terror-Attentätern das Todesurteil vollstreckt. Gewöhnlich wird die Todesstrafe in lebenslängliche Haft umgewandelt. Die letzte Hinrichtung wegen eines nicht-terroristischen Verbrechens war 2004.
Die Gruppenvergewaltigung der Studentin im Dezember hatte im In- und Ausland Entsetzen ausgelöst. In Indien kam es zu wochenlangen Straßenprotesten. Es wurde eine breite Debatte über die Sicherheit und die Stellung der Frauen in der konservativen Gesellschaft des Landes geführt. Strafgesetze wurden verschärft. Dennoch werden immer wieder neue Verbrechen gemeldet. Zuletzt schockte die Gruppenvergewaltigung einer jungen Fotografin in Mumbai die Nation.