Der frühere Bischof der ultrakonservativen Piusbruderschaft erschien wie schon bei vorherigen Verhandlungen nicht persönlich vor Gericht. Der 73-jährige Brite war wegen seiner Aussagen zum Holocaust bereits mehrfach zu einer Geldstrafe verurteilt worden, legte gegen die Urteile aber Berufung ein.
Williamson hatte im November 2008 in einem Interview mit einem schwedischen Fernsehsender den Holocaust und den millionenfachen Mord an Juden in Gaskammern bestritten. Seine Aussagen hatte er im Priesterseminar der Pius-Brüder in Zaitzkofen bei Regensburg gemacht, sie wurden später im Internet veröffentlicht. In Deutschland steht die Leugnung des Holocaust unter Strafe, in anderen europäischen Ländern wie England und Schweden nicht.
Strafbefehl nicht akzeptiert
Nach mehreren Verurteilungen wegen Volksverhetzung war Williamson vom Amtsgericht Regensburg zuletzt im Januar ein Strafbefehl über 1.800 Euro auferlegt worden. Dagegen legte er Berufung ein, über die nunmehr verhandelt wird. Seine Anwälte argumentieren, dass der Bischof die Verbreitung seiner Aussagen zum Holocaust nicht gewollt und daher versucht habe, die Ausstrahlung zu verhindern.
Der Fall hatte besonderes Aufsehen erlangt, nachdem der damalige Papst Benedikt XVI. Anfang 2009 die Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Pius-Bischöfen aus der katholischen Kirche aufgehoben hatte. Der Vatikan wollte damit eine Annäherung an die Bruderschaft erreichen. Williamson selbst wurde im Oktober 2012 aus der ultrakonservativen Pius-Bruderschaft ausgeschlossen.