Eine Handvoll Gegendemonstranten entrollten die Deutschlandfahne und lasen aus dem Grundgesetz vor. Außer einigen Wortgefechten kam es zu keinen Zwischenfällen. Die "2. Islamischer Friedenskongress" genannte Kundgebung des radikalen Islamisten in der Innenstadt war für 1.500 Teilnehmer angemeldet worden.
Die Stadt Frankfurt hatte die Versammlung zunächst verboten, weil der Salafismus eine extremistische Ideologie innerhalb des Islamismus sei und als verfassungsfeindlich eingestuft werden müsse. Das Frankfurter Verwaltungsgericht und in zweiter Instanz der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hoben das Verbot jedoch auf. Ein Verbot komme nur in Betracht, wenn die konkrete Erwartung bestehe, dass öffentlich zu Straftaten aufgerufen wird oder dass gewalttätige Auseinandersetzungen tatsächlich zu befürchten sind, beschieden die Richter.
Vor zwei Jahren hatte der aus Nordrhein-Westfalen stammende Islamkonvertit Vogel bereits eine Kundgebung in Frankfurt abgehalten, damals mit der gerichtlichen Auflage, an den Stadtrand auszuweichen.