Mit dem Regelsatz für Erwachsene steigen auch die Leistungen für Ehe- und Lebenspartner von 345 auf 353 Euro. Kinder und Jugendliche erhalten zwischen fünf und sieben Euro mehr.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, kritisierte die Erhöhung als zu gering. Um das Existenzminimum zu sichern, sei nach den Berechnungen des Verbandes ein Satz von mindestens 437 Euro erforderlich zuzüglich einmaliger Leistungen.
594 Millionen Euro Mehrausgaben
Die neuen Sätze gelten von Januar 2014 an für Bezieher des Arbeitslosengeldes II, für Sozialhilfe-Empfänger, für Rentner, die die Grundsicherung bekommen, und für Asylbewerber. Die Mehrausgaben belaufen sich auf rund 594 Millionen Euro, wovon der Bund rund 555 Millionen trägt.
Die Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze richtet sich nach der Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Erhöhung zum kommenden Jahr entspricht einer Steigerung um 2,27 Prozent. Die Anpassung erfolgt seit 2011 immer zum Jahresbeginn.