Mit dem Regelsatz für Erwachsene steigen auch die Leistungen für Ehe- und Lebenspartner von 345 auf 353 Euro. Kleine Kinder bis sechs Jahre erhalten künftig 229 Euro und damit fünf Euro mehr als bisher. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren bekommen 261 statt 255 Euro. Für Jugendliche zwischen dem 14. und dem 18. Lebensjahr erhöhen sich die Leistungen um sieben auf 296 Euro im Monat.
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Erwachsene, die nicht in einem eigenen Haushalt leben, aber auch nicht Lebenspartner oder Ehegatte sind, bekommen 313 statt bisher 306 Euro. Das können zum Beispiel erwachsene behinderte Kinder sein, die weiter bei ihren Eltern leben.
Die Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze richtet sich nach der Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Anhebung entspricht einer Steigerung um 2,27 Prozent. Die Anpassung erfolgt seit 2011 immer zum Jahresbeginn.