###mehr-artikel###Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Samstagsausgabe) berichtet, lehnte das Verwaltungsgericht Frankfurt in einer Eilentscheidung die Klage eines Elternpaares mit dem Hinweis auf diese beiden Möglichkeiten ab. "Die Kammer konnte nicht nachvollziehen, warum ein 30-minütiger Weg mit dem öffentlichen Nahverkehr mit einem einmaligen Umsteigen für den Antragsteller unzumutbar sei", während dies jeden Tag Tausende Passagiere auch mit Kinderwagen bewältigten, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts (AZ: 7 L 2889/13 F).
Seit dem 1. August haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre ein- und zweijährigen Kinder. Nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebunds hat der neue Rechtsanspruch bislang nicht zu einer Klagewelle geführt. Der Hauptgeschäftsführer des Kommunalverbandes, Gerd Landsberg, schätzt die Zahl der Klagen bundesweit auf "nicht mehr als 50".